Drei Wege zur Behandlung.
Krankenfahrt: Taxi oder Mietwagen
Sie fahren sitzend, im eigenen Rollstuhl oder im Tragestuhl und brauchen unterwegs keine medizinische Betreuung. Dazu zählen nach der Krankentransport-Richtlinie auch Fahrzeuge mit Einrichtung für Rollstuhlfahrer. Das ist unser Angebot. Auf der Verordnung (Muster 4) kreuzt Ihr Arzt dafür „Taxi/Mietwagen“ an, bei Bedarf mit Rollstuhl oder Tragestuhl.
Krankentransport: im Krankentransportwagen (KTW)
Sie müssen liegend befördert werden, brauchen unterwegs fachliche Betreuung oder die besondere Ausstattung eines KTW, zum Beispiel bei einer ansteckenden Erkrankung. Diesen qualifizierten Krankentransport bieten wir nicht an. In Mainz übernehmen ihn Rettungsdienst und Hilfsorganisationen.
Rettungsfahrt: im Notfall die 112
Bei Lebensgefahr, starken Schmerzen, Atemnot oder Bewusstlosigkeit rufen Sie immer sofort den Rettungsdienst unter 112.
Wer entscheidet, was Sie brauchen?
Ihr Arzt. Er legt auf der Verordnung fest, welche Beförderung medizinisch nötig ist. Für Sie ist die Zuzahlung bei Krankenfahrt und Krankentransport gleich: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.
Krankenfahrt mit MediCare24.
- Sitzend, mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen
- Im eigenen Rollstuhl über die Rampe
- Im Tragestuhl zu zweit, auch ohne Aufzug
- Täglich, auch am Wochenende
- Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
Der Unterschied auf einen Blick.
Was Sie brauchen, steht auf Ihrer Verordnung.
Krankenfahrt
- Sitzend, im eigenen Rollstuhl oder im Tragestuhl
- Ohne medizinische Betreuung während der Fahrt
- Zur Dialyse, Chemo, Bestrahlung, in die Klinik, zum Arzt oder zur Reha
- Auf der Verordnung: „Taxi/Mietwagen“
Krankentransport
- Liegend oder mit Betreuung durch medizinisches Fachpersonal
- Im Krankentransportwagen (KTW)
- Ihr Arzt entscheidet, was Sie brauchen
- Im Notfall immer die 112 wählen
Ist eine Krankenfahrt für mich günstiger als ein Krankentransport?
Ihr Anteil ist bei beiden gleich: die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Welche Beförderung Sie bekommen, entscheidet Ihr Arzt nach dem, was Sie medizinisch brauchen.
Kann ich mit einer Verordnung für ein Taxi auch im Rollstuhl fahren?
Ja, wenn Ihr Arzt bei „Taxi/Mietwagen“ zusätzlich „Rollstuhl“ ankreuzt. Dann fahren Sie im eigenen Rollstuhl über die Rampe in unser Fahrzeug.
Fahren Sie auch liegend?
Nein. Wer liegend befördert werden muss oder unterwegs medizinische Betreuung braucht, bekommt einen Krankentransport im Krankentransportwagen. Den bieten wir nicht an.
Fahren Sie auch in Mainz-Kastel und Kostheim?
Ja. Wir fahren in allen Mainzer Stadtteilen und auf der rechten Rheinseite in Kastel, Kostheim und Amöneburg. Mehr auf der Seite Kastel, Kostheim und Bischofsheim.
Brauche ich für jede Krankenfahrt eine Genehmigung?
Nein. Fahrten zur stationären Behandlung brauchen nur die Verordnung. Fahrten zur ambulanten Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie muss Ihre Krankenkasse vorab genehmigen. Mit Merkzeichen aG, Bl oder H, Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung gilt die Fahrt als genehmigt. Beim Antrag helfen wir.
Fahrt anfragen.
Sagen Sie uns, wann und wohin. Wir melden uns mit einer Zusage und klären auf Wunsch die Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse.
Täglich erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen. Oft klappt die Fahrt noch am selben Tag.
112Bei einem medizinischen Notfall rufen Sie bitte sofort den Rettungsdienst.

