In drei Schritten zur bezahlten Fahrt.
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Verordnung vom Arzt
Haus-, Fach- oder Klinikarzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus (Muster 4).
- 2
Genehmigung, falls nötig
Für Dialyse, Chemo und Bestrahlung genehmigt die Kasse vorab. Wir helfen beim Antrag.
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Wir rechnen direkt ab
Keine Vorkasse. Sie zahlen nur die Zuzahlung, mit Befreiungsausweis gar nichts.
Zahlt meine Kasse die Fahrt?
Orientierung ohne Gewähr, Stand 2026, nach § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie. Im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.
10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Wer im Jahr mehr als 2 % seines Bruttoeinkommens zuzahlt (chronisch Kranke 1 %), kann sich von der Kasse befreien lassen. Auf der Verordnung kreuzt Ihr Arzt „Taxi/Mietwagen“ an, bei Bedarf „Rollstuhl“ oder „Tragestuhl“.
Gut zu wissen.
Die Verordnung (Muster 4)
Ihr Haus-, Fach- oder Klinikarzt stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus. Darauf kreuzt er „Taxi/Mietwagen“ an, bei Bedarf zusätzlich „Rollstuhl“ oder „Tragestuhl“. Ohne Verordnung übernimmt die Kasse die Kosten in der Regel nicht.
Wann die Kasse vorab genehmigen muss
Fahrten zur stationären Behandlung, zur Aufnahme oder Entlassung brauchen keine Genehmigung. Fahrten zu ambulanten Behandlungen zahlt die Kasse nur in bestimmten Fällen und nach Genehmigung, zum Beispiel zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie. Mit Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung in der Regel als erteilt.
Zuzahlung und Befreiung
Pro Fahrt zahlen Sie 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als die Fahrt kostet. Wer im Jahr mehr als 2 % seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgibt, bei chronisch Kranken 1 %, kann sich von der Krankenkasse befreien lassen. Sammeln Sie dafür Ihre Quittungen.
Privat versichert oder Selbstzahler
Privat Versicherte bekommen von uns eine Rechnung zum Einreichen bei ihrer Versicherung. Was erstattet wird, hängt vom Tarif ab. Ohne Verordnung können Sie als Selbstzahler fahren, den Preis nennen wir Ihnen vorab.
Reha und Kur
Hier gelten eigene Regeln des Kostenträgers, oft der Deutschen Rentenversicherung. Klären Sie die Fahrtkosten vor der Fahrt. Mehr auf der Seite Fahrten zur Reha und Kur.
Wir helfen beim Antrag.
- Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen die Kasse braucht
- Wir prüfen die Verordnung vor der Fahrt
- Wir behalten Fristen von Genehmigungen im Blick
- Wir rechnen direkt mit der Kasse ab
Wer bezahlt die Krankenfahrt?
In der Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse, wenn Ihr Arzt die Fahrt verordnet hat (Verordnung einer Krankenbeförderung, Muster 4). Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Wie hoch ist meine Zuzahlung?
10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt, aber nie mehr als die Fahrt kostet. Mit Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse zahlen Sie nichts.
Brauche ich eine Genehmigung der Krankenkasse?
Für Fahrten zur Dialyse sowie zur Chemo- und Strahlentherapie meist ja. Ausnahmen: Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder ein Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis. Fahrten zur stationären Behandlung brauchen keine Genehmigung. Wir helfen beim Antrag.
Brauche ich immer eine Verordnung vom Arzt?
Ja, ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Kasse die Kosten in der Regel nicht. Sie können aber auch ohne Verordnung als Selbstzahler fahren. Fragen Sie uns nach dem Preis.
Ich bin privat versichert. Fahren Sie mich auch?
Ja. Sie bekommen von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab.
Bekomme ich eine Quittung über die Zuzahlung?
Ja. Heben Sie die Quittungen gut auf. Sie zählen für eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse.
Fahrt anfragen.
Sagen Sie uns, wann und wohin. Wir melden uns mit einer Zusage und klären auf Wunsch die Genehmigung mit Ihrer Krankenkasse.
Täglich erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen. Oft klappt die Fahrt noch am selben Tag.
112Bei einem medizinischen Notfall rufen Sie bitte sofort den Rettungsdienst.

